Eine unbekannte Lex Suavorum
In einer Reihe von Pariser Handschriften (lat. 4628A, 4631, 4760, 10758) ist ein Titelverzeichnis zu einer Rechtssammlung aus der Zeit Karls des Großen enthalten, in dem als c. 17 eine Lex Suavorum auftaucht. Nach dem Titelverzeichnis bietet die Sammlung einige der angekündigten Stücke, bricht aber nach c. 14 (=Lex Salica) ab. Karl August Eckhardt und Hubert Mordek kannten diese Sammlung, gaben jedoch deren Inhalt nicht richtig wieder. Ursprünglich war das Titelverzeichnis nämlich in zwei Spalten geschrieben, die überlieferten Handschriften vermischen jedoch die beiden Spalten. So muss der Eintrag zu c. 17 nach der besten Handschrift aus Reims (10758) folgendermaßen lauten. Cap. XVII Lex suavorum. De eo qui hominem nobilem plagaverunt [!] id sunt cap. XVII. Es handelt sich also um ein “Rechtsbuch der Schwaben”, welches aber vom Umfang deutlich kleiner war als die ebenfalls in der Sammlung tradierten fränkischen und alemannischen Leges.