Das zweitälteste Zeugnis der Lex Salica
In einem früheren Blog wurde auf die bislang nicht bekannte vollständige Überlieferung der Septinas septem in Paris lat. 4411 hingewiesen. Hatte Bernhard Bischoff die Handschrift in seinen älteren Materialien noch in das 9. Jahrhundert datiert, modifizierte er diese Einschätzung in den Ergänzungen zu den CLA und trat für eine Entstehung in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts ein. Damit ist die Überlieferung der Septinas septem nach der Wolfenbüttler Handschrift Weißenburg 97 (zwischen 751 und 768) das zweitälteste Zeugnis für die Lex Salica.