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Judaica

Judaica

Im Jahr 2021 wurde in Deutschland der ersten Erwähnung einer jüdischen Gemeinde innerhalb der Grenzen des heutigen Deutschlands vor 1700 Jahren gedacht (unter dem Titel 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland). Dieses Jubiläum bezieht sich auf die Erwähnung Kölner Juden in einem Reskript Kaiser Konstantins aus dem Jahr 321, das nur in einer Handschrift des Codex Theodosianus bezeugt ist. Andere Gesetze römischer Kaiser, die das Judentum betreffen, sind jedoch in vielen Handschriften des Breviars erhalten. Nach Friedrich Lotter sind es diese Normen, die “den Juden im Karolingerreich und […] sogar bis in die frühe Neuzeit hinein eine relativ geachtete Stellung innerhalb der christlichen Gemeinschaft zu sichern vermochten” (Hist. Zeits. 242, 1986, S. 324). Lotter hat diese These noch mehrfach wiederholt, aber niemals die handschriftliche Überlieferung dieser Gesetze näher untersucht. Eine erste Auswertung soll hier vorgenommen werden: für jede Handschrift des Breviars (mit Ausnahme der Epitome Aegidii, vgl. Trump 2021) wird dargelegt, welche Gesetze abgeschrieben wurden, ob Gesetze und Interpretationen enthalten sind und ob der Wortlaut unverändert geblieben ist. (Bearbeiter sind die Geschichtsstudenten Björn Kadelka und Hannah Kasperowicz).