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Category: Allgemein

Workshop Frühmittelalterliche normative Texte unter Berücksichtigung ihrer handschriftlichen Überlieferung

Workshop Frühmittelalterliche normative Texte unter Berücksichtigung ihrer handschriftlichen Überlieferung

Am 20./21. Februar 2014 findet in Hamburg ein Workshop mit dem Titel “Frühmittelalterliche normative Texte unter Berücksichtigung ihrer handschriftlichen Überlieferung” statt. Es handelt sich hierbei um das halbjährige Treffen im Rahmen der Vorbereitung der neuen Kapitularienedition (MGH).

 

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Geographische Verortung der Lex Ribuaria

Geographische Verortung der Lex Ribuaria

Unter dem Menüpunkt MaterialienVisualisierungenKarten sind nun unter anderem auch Materialien zur geographischen Verortung von Lex Ribuaria-Handschriften verfügbar. Diese wurden mit Hilfe des geographischen Informationssystems QuantumGIS erstellt. Die Lokalisierung der Handschriften beruht auf den Angaben von Bernhard Bischoff. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die diffuse Terminologie Bischoffs einen großen Spielraum für Interpretation lässt und daher in der kartographischen Umsetzung nicht angemessen wiedergegeben kann.

Vortragsankündigung

Vortragsankündigung

Am 29. Januar halte ich im Rahmen des Rheinischen Vereins für Rechtsgeschichte einen Vortrag über “Ein Sonderrecht für die Uferleute: Entstehung, Inhalt und Überlieferung der Lex Ribuaria”. Ort: Vortragsraum der Universitätsbibliothek, Verwaltungsbau, Raum 407. Zeit: 18 Uhr c.t. Interessierte sind herzlich eingeladen!

Stemmata

Stemmata

Im Menü sind unter dem Reiter “Materialien” nun auch vereinzelt Stemmata zu einigen Rechtstexten bzw. Handschriften verfügbar. Bei den Beschreibungen verlinkt ein rotes hochgestelltes “S” die Handschrift mit ihrer Position im Stemma. Wir arbeiten daran, die Stemmata aus der vorhandenen Literatur zu komplettieren.

Serverumstellung am 26.11.2013

Serverumstellung am 26.11.2013

In der kommenden Woche findet seitens des Rechenzentrums der Uni Köln eine Serverumstellung statt. Diese betrifft auch die Bibliotheca. Wir haben uns zwar bestmöglich auf diese Umstellung vorbereitet, doch könnte es dennoch zu Problemen und der vorübergehenden Nichtzugänglichkeit der Seite kommen. Sollte dies der Fall sein, sind wir bemüht, den Ausfall so kurz wie möglich zu halten.

Lex Romana Visigothorum oder Epitome Aegidii?

Lex Romana Visigothorum oder Epitome Aegidii?

Im Zuge unserer Arbeit konnte festgestellt werden, dass die Handschrift Paris, Bibliothèque Nationale, nouv. acq. Lat. 204 nicht ein Exzerpt aus der Lex Romana Visigothotum enthält, wie Hubert Mordek es in seiner Bibliotheca (S. 623) verzeichnet, sondern eines der Epitome Aegidii, wie Detlef Liebs in seinem Buch “Römische Jurisprudenz in Gallien” (2002) feststellt. Zur Klärung wurde ein Mikrofilm der Handschrift herangezogen.

Semesterstart – Ringvorlesung!

Semesterstart – Ringvorlesung!

Wir wünschen allen Studierenden – insbesondere natürlich den Studienanfängerinnen und -anfängern – einen guten und erfolgreichen Start ins WS 2013/14.

An dieser Stelle wollen wir noch auf die Ringvorlesung zu Karl dem Großen (“Karl der Große, 814-2014 – Persönlichkeit und Wirkung“) hinweisen, welche ab kommender Woche jeweils montags von 18.00 – 19.00 Uhr in Hörsaal XVIII (Hauptgebäude) stattfindet.

Das Programm ist hier zu finden.

Ad fontes – Die Bamberger Lex Salica-Handschriften

Ad fontes – Die Bamberger Lex Salica-Handschriften

Im Rahmen einer Exkursion zu süddeutschen Bibliotheken konnten die drei Bamberger Lex Salica-Handschriften Can. 12, Jur. 35 und (ad) Bibl. 30c vor Ort einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden.

Dabei ist es erfolgreich gelungen, in Jur. 35 einen radierten Teil aus der Lex Salica (foll.5r und 5v oben) mit Hilfe einer Quarzlampe zu rekonstruieren. Die Reihenfolge der radierten Titel im Vergleich zur maßgeblichen Edition Eckhardts lautet wie folgt:

Download (PDF, 436KB)

 

Im Codex Can. 12 wurde nach dem XX. Titel von Hinkmar von Reims ebenso ein Teil radiert. Zwar war es nicht möglich, diesen zu identifizieren, doch kann mit einiger Sicherheit gesagt werden, dass es sich dabei nicht um den eigentlich nachfolgenden Titel (im Vergleich zur Edition) handelt.