Prolog der Lex Baiuvariorum
In der Handschrift Paris, lat. 4416 ist der Epitome Aegidii nicht ein Exzerpt aus Isidors Etymologiae vorangestellt, wie bislang bei Haenel und Liebs zu lesen ist. Vielmehr wurde dem römischen Recht der Prolog zur Lex Baiuvariorum vorangestellt. Haenel wurde durch die Tatsache in die Irre geführt, dass der Prolog sich zu Beginn aus Isidors Text bedient und erst dann die fränkische Gesetzgebungsgeschichte nacherzählt. Die Editionen der Lex Baiuvariorum haben diese Überlieferung nicht berücksichtigt.