Neufund, Teil III
Die Pariser Handschrift lat. 4411 enthält einen bislang unbekannten und nicht edierten Begleittext zur Lex Salica mit der Überschrift “Septinas septi[m]”. Es handelt sich um einen Überblick über die Bußsummen der Lex Salica, der von 200 bis zu 15 Schillingen absteigt und jeweils sieben Tatbestände mit diesen Bußsummen benennt. Der erste Teil des Textes (mit der Bußsumme von 200 Schillingen) ist auch in den Handschriften Paris lat. 10758, lat. 4760 und lat. 4628A überliefert, allerdings verkürzt und ohne malbergische Glossen (ed. K.A. Eckhardt, LL nat. Germ. 4, 1, S. 271f.). Der Text von lat. 4411 beruht auf der C-Fassung der Lex Salica, enthält z.T. unbekannte malbergische Glossen und dürfte der Merowingerzeit entstammen. Es gibt nur wenige Übereinstimmungen mit dem in Paris lat. 18237 überlieferten Text “Septem causas” (ed. K.A. Eckhardt, LL nat. Germ. 4, 1, S. 269-273), der aufsteigend organisiert ist.