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Category: Fortschritt

Aufarbeitung bezeugter Handschriften

Aufarbeitung bezeugter Handschriften

Neben dem Einpflegen von Informationen zu den bisher vorhandenen Handschriften und der Aufnahme weiterer Rechtstexte (z.B. Excerpta de libris Romanorum et Francorum) und deren Träger, beschäftigt sich das Bibliotheca Legum Team aktuell mit der Aufarbeitung bezeugter Handschriften. Oftmals sind Handschriften in mittelalterlichen Bücherlisten (oder auch in humanistischen Katalogen) verzeichnet, welche heute als verloren gelten. Viele existieren (möglicherweise) noch, sind aber nicht identifiziert.

Die systematische Aufarbeitung der bezeugten Handschriften stellt ein Desiderat der Forschung dar.

Weitere Lex Salica-Handschriften aufgenommen

Weitere Lex Salica-Handschriften aufgenommen

Im Zuge unserer Recherchen konnten zwei weitere Lex Salica-Handschriften in die Datenbank aufgenommen werden. Das unsignierte Würzburger Fragment enthält zwei Titel der Karolina emendata Version. Die Handschrift New Haven, Beinecke Library 212 konnte als Codex Middlehill 3899 identifiziert werden, welcher in der Edition des Pactus Legis Salicae von Eckhardt als K 54 bezeichnet wird. Diese Zuordnung war bisher weitgehend unbekannt und lediglich in Gero Dolezaleks Manuscripta juridica gemacht worden.

Neufund, Teil III

Neufund, Teil III

Die Pariser Handschrift lat. 4411 enthält einen bislang unbekannten und nicht edierten Begleittext zur Lex Salica mit der Überschrift “Septinas septi[m]”. Es handelt sich um einen Überblick über die Bußsummen der Lex Salica, der von 200 bis zu 15 Schillingen absteigt und jeweils sieben Tatbestände mit diesen Bußsummen benennt. Der erste Teil des Textes (mit der Bußsumme von 200 Schillingen) ist auch in den Handschriften Paris lat. 10758, lat. 4760 und lat. 4628A überliefert, allerdings verkürzt und ohne malbergische Glossen (ed. K.A. Eckhardt, LL nat. Germ. 4, 1, S. 271f.). Der Text von lat. 4411 beruht auf der C-Fassung der Lex Salica, enthält z.T. unbekannte malbergische Glossen und dürfte der Merowingerzeit entstammen. Es gibt nur wenige Übereinstimmungen mit dem in Paris lat. 18237 überlieferten Text “Septem causas” (ed. K.A. Eckhardt, LL nat. Germ. 4, 1, S. 269-273), der aufsteigend organisiert ist.

Forschungsprojekt zu fränkischen Herrschererlassen

Forschungsprojekt zu fränkischen Herrschererlassen

Unter der Leitung von Prof. Dr. Karl Ubl werden im Rahmen eines großzügig angelegten Forschungsprojektes erstmals Kapitularien des Frankenreichs vollständig dokumentiert und im Rahmen einer digitalen Edition langfristig für die Forschung zugänglich gemacht. Die Fördersumme der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und Künste beläuft sich auf 5,28 Millionen Euro.
Weitere Information finden sich hier.

Geographische Verortung der Lex Ribuaria

Geographische Verortung der Lex Ribuaria

Unter dem Menüpunkt MaterialienVisualisierungenKarten sind nun unter anderem auch Materialien zur geographischen Verortung von Lex Ribuaria-Handschriften verfügbar. Diese wurden mit Hilfe des geographischen Informationssystems QuantumGIS erstellt. Die Lokalisierung der Handschriften beruht auf den Angaben von Bernhard Bischoff. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die diffuse Terminologie Bischoffs einen großen Spielraum für Interpretation lässt und daher in der kartographischen Umsetzung nicht angemessen wiedergegeben kann.

Stemmata

Stemmata

Im Menü sind unter dem Reiter “Materialien” nun auch vereinzelt Stemmata zu einigen Rechtstexten bzw. Handschriften verfügbar. Bei den Beschreibungen verlinkt ein rotes hochgestelltes “S” die Handschrift mit ihrer Position im Stemma. Wir arbeiten daran, die Stemmata aus der vorhandenen Literatur zu komplettieren.

Lex Romana Visigothorum oder Epitome Aegidii?

Lex Romana Visigothorum oder Epitome Aegidii?

Im Zuge unserer Arbeit konnte festgestellt werden, dass die Handschrift Paris, Bibliothèque Nationale, nouv. acq. Lat. 204 nicht ein Exzerpt aus der Lex Romana Visigothotum enthält, wie Hubert Mordek es in seiner Bibliotheca (S. 623) verzeichnet, sondern eines der Epitome Aegidii, wie Detlef Liebs in seinem Buch “Römische Jurisprudenz in Gallien” (2002) feststellt. Zur Klärung wurde ein Mikrofilm der Handschrift herangezogen.

Ad fontes – Die Bamberger Lex Salica-Handschriften

Ad fontes – Die Bamberger Lex Salica-Handschriften

Im Rahmen einer Exkursion zu süddeutschen Bibliotheken konnten die drei Bamberger Lex Salica-Handschriften Can. 12, Jur. 35 und (ad) Bibl. 30c vor Ort einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden.

Dabei ist es erfolgreich gelungen, in Jur. 35 einen radierten Teil aus der Lex Salica (foll.5r und 5v oben) mit Hilfe einer Quarzlampe zu rekonstruieren. Die Reihenfolge der radierten Titel im Vergleich zur maßgeblichen Edition Eckhardts lautet wie folgt:

Download (PDF, 436KB)

 

Im Codex Can. 12 wurde nach dem XX. Titel von Hinkmar von Reims ebenso ein Teil radiert. Zwar war es nicht möglich, diesen zu identifizieren, doch kann mit einiger Sicherheit gesagt werden, dass es sich dabei nicht um den eigentlich nachfolgenden Titel (im Vergleich zur Edition) handelt.